Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung der berufs- und weiterbildungsrechtlichen Lage

Nach gegenwärtigem Verständnis ist die Anwendung wesentlicher Anteile osteopathischer Verfahren Bestandteil des ärztlichen Tätigkeitsspektrums. Deshalb wird wie in allen Teilen der Medizin die ärztliche Weiter- und Fortbildung fortlaufend zu prüfen und an die Erkenntnislage anzupassen sein. Aus den genannten Zusammenhängen liegt es nahe, die Qualifikationsanforderungen für die Anwendung osteopathischer Verfahren durch Ärzte zu aktualisieren. Dies ist Aufgabe der Weiterbildungs- und Fortbildungsgremien der Bundesärztekammer. Aus Anlass dieser Ausarbeitung haben Mitglieder dieses Arbeitskreises einleitende Kontakte mit diesen Gremien hergestellt.